AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des DTVP Bieterverzeichnisses durch Vergabestellen

§ 1 Präambel

  1. Die DTVP GmbH stellt eine webbasierte Datenbank, (nachfolgend „DTVP Bieterverzeichnis“ oder „Datenbank“ genannt) im Internet unter https://www.bieterverzeichnis.dtvp.de zur Verfügung. Auf der zur Verfügung gestellten Datenbank können Unternehmen (potenzielle Bieter) sich gegenüber öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen) präsentieren. Unternehmen und Vergabestellen sollen leichter zueinander finden.
  2. Für die Vergabestellen besteht die Möglichkeit, auf der zur Verfügung gestellten Datenbank nach Unternehmen zu suchen und deren Daten (soweit verfügbar) einzusehen, sowie potenzielle Bieter in Merklisten abzuspeichern. Insbesondere können Unternehmen mit besonderen Eigenschaften hervorgehoben werden.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern des DTVP Bieterverzeichnis und der DTVP GmbH.
  2. Hinsichtlich der über die Datenbank zu Stande gekommenen und durchgeführten Vergabeverfahren entfalten sie keinerlei Wirkung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag über die Nutzung des DTVP Bieterverzeichnis zwischen dem Nutzer und der DTVP GmbH kommt mit Einrichtung des ersten Benutzers zustande. Die Zugangsdaten des Nutzers legt der Nutzer bei der Anlage des DTVP Bieterverzeichnis Nutzeraccounts selbst fest. Anschließend erhält der Nutzer eine E-Mail zur Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse. Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse kann sich der Kunde unter Angabe, der selbst vergebenen Login-Daten auf dem DTVP Bieterverzeichnis anmelden. Wird die Registrierung nicht vollständig durchgeführt, werden die bis dahin gemachten Angaben des Nutzers gelöscht.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Dienste auf der Datenbank und deren Entgelte können jederzeit seitens der DTVP GmbH geändert werden. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Dienste oder Entgelte ist die DTVP GmbH zur Information über die Änderungen per E-Mail oder im Rahmen der Dienste elektronisch verpflichtet, verbunden mit dem Hinweis über die Möglichkeit des Nutzers, den Änderungen schriftlich innerhalb von 4 Wochen zu widersprechen. Unterbleibt ein fristgemäßer Widerspruch, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

§ 4 Nutzung des DTVP Bieterverzeichnis

  1. Mit der Registrierung auf der Datenbank wird ein Nutzer-Account eingerichtet. Bevor der Nutzer die Berechtigung erhält auf die vollumfänglichen Funktionen des DTVP Bieterverzeichnis zuzugreifen, wird die Berechtigung des Nutzers geprüft. Nach Freigabe der Prüfung kann auf alle Funktionen des DTVP Bieterverzeichnis für Vergabestellen zugegriffen werden. Nutzern, bei denen innerhalb von 4 Wochen nicht nachvollzogen werden kann, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, wird kein Zugang zur Datenbank gewährt. Nach 4 Wochen werden die Anfragen auf Accounts gelöscht. Vergabestellen können jederzeit einen Account erneut anfragen. Auf der zur Verfügung gestellten Datenbank können öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) nach potenziellen Auftragnehmern (Bietern) suchen, deren Daten einsehen, sowie in Merklisten abspeichern. Zudem können Vergabestellen weitere Informationen zu potenziellen Bietern bei DTVP anfordern. DTVP wird anschließen als Vermittler Kontakt zu dem potenziellen Bieter aufnehmen und wenn möglich die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Eine Informationslieferung ist grundsätzlich von der Einwilligung des potenziellen Bieters abhängig. Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wird der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) namentlich genannt und an das angefragte Unternehmen kommuniziert.
  2. Zur Nutzung des DTVP Bieterverzeichnis müssen die Vergabestellen derzeit zur Teilnahme im DTVP Bieterverzeichnis mindestens folgende technische Voraussetzungen erfüllen: Internetfähiger PC mit aktuellem Internet-Browser (MS IE ab Version 9, MS Edge, Mozilla Firefox sowie Google Chrome in der jeweils aktuellen Version, Apple Safari ab Version 5).
  3. Die DTVP GmbH ist berechtigt, das DTVP Bieterverzeichnis jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und rechtlichen Erfordernissen anzupassen sowie die Nutzungsbedingungen und deren Entgelte zu ändern. Im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Entgelte wird die DTVP GmbH ausdrücklich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten auf diese hinweisen.

§ 5 Pflichten des Nutzers

  1. Erkennt die Vergabestelle eine Funktionsstörung des DTVP Bieterverzeichnis oder wird ihr eine solche seitens des Unternehmens gemeldet, ist sie verpflichtet, die Störung unverzüglich gegenüber der Auftragnehmerin zu melden, damit diese angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um die Störung zu beseitigen.
  2. Der Nutzer stimmt zu, dass er per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zum Bieterverzeichnis informiert werden darf. Eine Pflicht zur Information seitens der DTVP GmbH besteht nicht. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Informationen über Funktionsänderungen und sonstige die Datenbank betreffende Informationen gelten mit Übersendung an das mitgeteilte E-Mail-Postfach als zugegangen. Insofern ist der Nutzer verpflichtet, regelmäßig den Inhalt des angegebenen E-Mail-Postfachs zu prüfen sowie dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene E-Mail-Postfach zum Empfang von Nachrichten des DTVP Bieterverzeichnis in der Lage ist.
  3. Der Nutzer hat jede missbräuchliche Nutzung des DTVP Bieterverzeichnisses zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes behält sich DTVP vor, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung auszuschließen und rechtliche Schritte einzuleiten. Jede Handlung, nicht im Sinne des Zwecks des DTVP Bieterverzeichnis, wie in der AGB Vergabestellen beschrieben, stellt eine missbräuchliche Nutzung dar.
  4. Abgerufene Informationen dürfen nur nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder, abgerufen, gespeichert, genutzt und verbreitet werden.
  5. Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt die DTVP GmbH zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs.

§ 6 Verwendung von Passwörtern¬¬¬

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich Passwörter zu verwenden, die aus mindestens 8 Zeichen bestehen.
  2. Der Nutzer ist in der Pflicht ausschließlich starke Passwörter zu verwenden. Starke Passwörter sind Passwörter die mindestens eine Ziffer, ein Sonderzeichen sowie mindestens jeweils einen groß- und einen kleingeschriebenen Buchstaben enthalten.
  3. Die Verwendung von trivialen Passwörtern (beispielsweise Namen, Kfz-Kennzeichen, Geburtsdaten) ist dem Nutzer untersagt.
  4. Eine Änderung des Passworts hat regelmäßig spätestens alle 90 Tage zu erfolgen. Der Nutzer darf dabei ein einmal verwendetes Passwort nach Passwortänderung nicht wiederverwenden.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Abschluss der Registrierung und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
  2. Der Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
  3. Die Kündigung kann per E-Mail über die Kontaktadresse auf den Bieterverzeichnis-Websites vorgenommen oder in Textform an die DTVP GmbH gesendet werden. Bei der Kündigung hat der Nutzer den Benutzernamen und eine auf den Bieterverzeichnis-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben. Diese Regelungen lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der DTVP GmbH und des Nutzers nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer oder bei Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere unrichtige oder unvollständige Angaben nach § 5 Abs. 2 dieser Nutzungsbedingungen, vor.
  5. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die DTVP GmbH unabhängig von einer Kündigung auch eine Abmahnung erteilen oder eine Sperrung des Zugangs zu den Diensten der DTVP Bieterverzeichnis -Websites vornehmen.
  6. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs durch den Nutzer nach § 3 Abs. 2 ist die DTVP GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

§ 8 Leistungsstörungen

  1. Die DTVP GmbH strebt eine jährliche Mindestverfügbarkeit von mindestens 95% zu üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag je zwischen 06 und 20 Uhr) an. Das Bieterverzeichnis ist grundsätzlich an sieben Tagen die Woche 24 Stunden verfügbar. Die eingesetzten Systeme und Server werden regelmäßig gewartet und ausreichend gesichert. Es wird jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Datenbank übernommen oder dafür, dass die Datenbank jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Nutzung zur Verfügung steht. Aufgrund der Struktur des Internets hat das DTVP Bieterverzeichnis insbesondere keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet deshalb nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter.
  2. Die DTVP GmbH kann die Nutzung der Datenbank sperren oder den Zugang beschränken, wenn das DTVP Bieterverzeichnis oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch gestört oder überlastet sind bzw. eine solche Störung oder Überlastung droht. In diesem Falle ist die DTVP GmbH bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit des DTVP Bieterverzeichnis umgehend wiederherzustellen.
  3. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat die DTVP GmbH nicht zu vertreten.
  4. Die Auftragnehmerin kann die Nutzung des DTVP Bieterverzeichnis sperren oder den Zugang beschränken, wenn das DTVP Bieterverzeichnis oder die elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich die Auftragnehmerin bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit des DTVP Bieterverzeichnis umgehend wiederherzustellen.

§ 9 Datenverarbeitung

  1. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden von der DTVP GmbH personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert. In diesem Zusammenhang werden ebenso personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dabei werden alle personenbezogenen Daten strikt vertraulich behandelt.
  2. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung hin verwiesen.

§ 10 Geheimhaltung

  1. Sämtliche Daten, die der DTVP GmbH innerhalb dieses Vertragsverhältnisses bekannt werden und welche die Nutzer als vertraulich gekennzeichnet haben, werden von der DTVP GmbH vertraulich behandelt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die DTVP GmbH die Daten Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn dies ist für die Erbringung und Abwicklung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

  1. Kommt die Vergabestelle ihrer Pflicht nach § 5 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig nach und konnte die DTVP GmbH dementsprechend keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Störung zu beseitigen, so ist die Haftung für den daraus resultierenden Schaden ausgeschlossen.
  2. Für Schäden, die gemäß § 9 Abs. 1 aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder fehlender Erreichbarkeit des DTVP Bieterverzeichnis entstehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Dies gilt insbesondere für planmäßige Wartungsarbeiten oder in Fällen von höherer Gewalt.
  3. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit gilt dieser Ausschluss nicht. Für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm die DTVP GmbH einen Fehler oder Rechtsmangel des DTVP Bieterverzeichnis arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB gilt der Ausschluss des Abs. 1 ebenfalls nicht. Die Übernahme einer Garantie durch die DTVP GmbH für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung, ist nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich erklärt wurde.
  4. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten des DTVP Bieterverzeichnis und der Software kann die DTVP GmbH ausschließlich im Rahmen des aktuellen Stands der Technik unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sicherstellen.
  6. Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der DTVP GmbH oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen, wird seitens der DTVP GmbH keine Haftung übernommen.
  7. Für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm obliegenden Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheit seiner Daten nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten, übernimmt der die DTVP GmbH keine Haftung.
  8. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Informationslieferungen an Vergabestellen haftet die DTVP GmbH nicht, wenn sie diese von Dritten (Nutzer, Behörden, Gesetzgebungsorganen, Autoren, Verlagen oder sonstigen Partnern) erhalten hat.

§ 12 Eigentums- und Nutzungsrechte

  1. Alle Rechte, Titel, Interessen, Eigentumsrechte sowie jegliche Urheberrechte, Designrechte, Datenbankrechte, jegliche Patente und Rechte an Erfindung, Know-how, Handels- und Geschäftsnamen, Geschäftsgeheimnisse (gleich ob diese registriert sind oder nicht) sowie das Recht, Anträge hierauf zu stellen und anderweitige Rechte an geistigem Eigentum (zusammen „geistige Eigentumsrechte“) in Bezug auf das DTVP-Bieterverzeichnis, gehören der DTVP. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung steht es der DTVP GmbH zu, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Interessen zu schützen.
  2. Der Nutzer räumt der DTVP GmbH mit der Übermittlung von Dokumenten, Dateien, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten ein nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen, insbesondere zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und Dritten (z. B. Subunternehmern) zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

§ 13 Urheberrecht

  1. Der DTVP GmbH stehen alle Rechte aus Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechten zu. An den zur Verfügung gestellten Daten bestehen auch Datenbankurheberschutzrechte gemäß dem Urhebergesetz. Der Nutzer hat die Bestimmungen des Urheberrechts, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Markengesetzes zu berücksichtigen.
  2. Bei Verletzung dieser Gesetze durch den Gebrauch der Daten trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung. Im Fall eines Verstoßes gegen eine der hier aufgeführten Bestimmungen steht es der DTVP zu, entsprechende Maßnahmen, insbesondere eine fristlose Kündigung nach § 7 Abs. III und IV, zu ergreifen, um ihre Interessen zu schützen.
  3. Die Nutzung der im Rahmen der Online-Recherche bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich für interne Zwecke des Nutzers gestattet. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere für externe, systematische, automatisierte, gewerbliche oder archivierende Zwecke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DTVP. Diese Beschränkungen gelten auch nach Vertragsende.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

  1. Die Nutzung des DTVP Bieterverzeichnis findet ausschließlich im Rahmen der geltenden nationalen Gesetze statt, anwendbar ist ausschließlich das deutsche Recht.
  2. Ebenso gilt für diesen Vertrag ausschließlich deutsches Recht.
  3. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, dies gilt auch für den Fall, dass es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die von diesen AGB abweichen oder diesen widersprechen, finden keine Anwendung.
  5. Im Fall einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit möglich entspricht.
Stand: Mai 2025
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